French Bulldog / Französische Bulldogge

 

 

Die bereits seit 1880 bekannte französiche Bulldogge war noch bis in die 90iger Jahre eine gesunde Hunderasse. Die französiche Bulldogge zeichnet sich durch ihr liebevolles, anhängliches Wesen und Treue genüber der Familie und Freunden aus. Die in einzelnen Zuchtorganisationen immer noch bevorzugte übertrieben Körperform der französichen Bulldogge bringt die eigentlich agile,kräftige und wiederstandsfähige Rasse oft zu Unrecht in Verruf. Verantwortungsvolle Züchter achten darauf das der rassetypisch Kopf die in der einstigen Urform der Rasse vorgesehene Nasenlänge hat um keine Atempropleme zu verursachen. Verantwortungsvolle Züchter verändern die Körperform nich abstrakt sondern achten auf Keilwirbel, PL, Herz usw. Die gedrungene Körperform wird immer wieder gern durch angebliche Tierrechtsorganisationen , oder der uninformierten Boulevardpresse als Beispiel für die sogenannte Qualzucht herangezogen. Es steht außer Frage, dass gerade in dieser Rasse, einzelne Züchter in der Vergangenheit schwerwiegende Fehler in den Zuchtzielen verfolgt haben. Durch ein falsches Schönheitsideal der Zuchtschaurichterdie Schädelform, den Körperbau und Organe zum Nachteil dieser Rasse veränderten. Aber es handelt sich um einen verschwindend geringen Prozentsatz der Züchter. Gegen die müssen wir selbstredend, gemeinsam koordiniert vorgehen.

Bei der französichen Bulldogge behindert die oftmals übergroße Zunge eine normale Atmung. Angeborene Veränderungen der Wirbelsäule (Keilwirbel) verursachen Bewegungsstörungen und Schmerzen, oft auch Harn- und Kotabsatzstörungen in höherem Alter. Durch die gezüchtete Kurzköpfigkeit kommen mitunter Deformationen von Gehörgang und Mittelohr sowie Kiefer- und Zahnfehlstellungen vor. Diese müssen korrigiert werden.

 

Wir müssen allerdings anerkennend zur Kenntnis nehmen, dass viele Züchter seit mehreren Jahren bereits eine Abkehr dieser falschen Zuchtziele vorgenommen haben. Es gab Zuchtprojekte die mit Einkreuzungen die menschlichen Fehler wieder ausgeglichen haben. Als Beispiel dient hier zum Beispiel der VZLB e.V.. Dort gewann schon seit 2015 mehr keine Bulldogge mit Atemproblemen oder Herzgeräuschen, die Keilwirbel wurden strengsten kontrolliert und weitere Auflagen erteilt. Mittlerweile gint es einen Genpool mit frei atmenden Hunden, ohne Keilwirbelbefund und vollständigen Gebissen. Mit lonkreten und streng kontrollierten Vorgabe kann auch diese Rasse wieder eine gesunde, agile, lebensfrohe Rasse werden.

 

Die französichen Bulldoggen stehen leider immer noch unter Generalverdacht. Diesen Generalverdacht dürfen weder Veterinärämter noch andere Organisationen zum Handlungsspielraum machen.

 

Uns liegt ein Schreiben des zuständigen BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom 10. Mai 2022 vor, indem explizit bestätigt wurde, das keine Hunderassen unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Sondern immer eine Einzelfallprüfung des zuständigen Veterinäramtes zu erfolgen hat.

 

Durch ein übertypisiertes Zuchtziel, eines einzelnen Verbandes kam es bei vielen Tieren zu einem brachycephalen Atemnotsyndrom (ADS), das zu erheblichen und lebenslangen Leiden führt.

Die falschen Schönheitsideale dieses Verbandes machten eine gesunde Rasse im Erscheinungsbild krank.

Wobei der Gesetzgeber beachten müsste, dass maximal 16 % der Züchter diese falschen Zuchtziele verfolgte.

Seit reichlich 2 Jahren können  wir aber ein ständiges Umdenken und neue Zuchtverpaarungen bei den Züchtern registrieren.

 

Wir müssen bei der französichen Bulldogge  zielführend darauf achten, dass wir die

  • die Atemnotsyndrome in Folge einer zu engen Luftröhre und der übergroßen Zunge
  • die  Fehlbildungen von Hüft- und Ellbogengelenken sowie bei den Keilwirbeln beachten.
  • wir müssen in der Züchtung die zu ausgeprägte Brustkorbtiefe und die fehlenden bzw. stark verkürztem Ruten zurückdrängen um weiteren Gesundheitsproblemen, besonders in der Mobilität der Tiere zuvor zu kommen.
  • teilweise zu große Nasenmuscheln zurück züchten um den freien Atmungsgang über den Nasenrachen wieder zu ermöglichen
  • Kopfform wieder so verändern, das es nicht mehr über ein überlanges Gaumensegel zur Einengungen im Kehlkopfbereich führt.
  • mit der Rückführung der Schädelform zu den Ursprungsrassestandard werden Gehörgänge wieder frei, das Gebiss hat wieder genügend Platz

Die bisherigen Folgen der züchterischen Fehlentscheidungen waren klinische Erscheinungen in Form von schnarchenden Atemgeräuschen, konstantes Atmen durch das Maul, Zyanose bei Belastungen und hohen Umgebungstemperaturen, eingeschränkte Mobilität und Fitness sowie Ohnmachtsanfälle mit Todesfolge. Schmerzen im Bewegungsapperat, Störung des Gehörs.

 

Wir empfehlen folgende Gesundheitsuntersuchungen für Zuchthunde:

 

  • PL, Patellaluxation, Kniegelenk
  • Keilwirbelbefund,
  • CDDY-IVDD, Chondrodystrohy (verkürzte Beinlänge, Risiko von Bandscheibenvorfällen)
  • C-Lokus,
  • D-Lokus
  • HSF4 (sobald ein zuverlässiger CDA Test vorliegt wird dieser Pflicht.
  • Wenn Sie der Universität Bern bei der Entwicklung dieses Tests helfen wollen senden Sie bitte Ihre Proben dorthin.
  • Herzultraschall,
  • Entropium - Roll-Lid (Augenerkrankung)
  • Ektropium - Fehlstellung des Augenlids  
  • MH - Maligne Hyperthermie, selten auftretende autosomal-dominant vererbte Störung des Skelettmuskels
  • DM - Degenerative Myelopathie, Erkrankung des Rückenmarks
  • SLC - Test zur Hyperurikosurie, schmerzhafte Kristallbildung im Harn

 

Bei einigen Züchtern wurden andere, als im weltweit anerkannten Rassestandart zugelassene Fellfarben mit der Einkräuzung anderer Rassen versucht. So z.B. Merle, lilak usw. Das ist abzulehnen. Die Erweiterung um Blau kann unter Anwendung der Genetik mit einem sehr geringen Risiko akzeptiert werden wenn die genetischen Grundsätze dabei beachtet werden.

 

Die Züchter und die Verbände müssen die Korrekturen der Rassestandards sowie die notwendigen Gesundheitsbefunde selbst regulieren. Unser Netzwertk tritt dafür an, daß Bewußtein der Hundehalter, der Hundezüchter und der unterschiedlichen Vereine, Initiativen zu koordinieren. Die Europäische Gemeinschaft und die nationalen Staaten müssen dazu umsetzbare Richtlinien und Leitsätze erlassen. Eine Zusammenarbeit mir ausschließlich gewinnorientierten Unternehmen oder Lobbyisten und fragwürdigen Tierrechtsorganisationen bleibt ausgeschlossen. Uns geht es um das Wohl der Hunde.

 

(Tierrechtsorganisationen wie z.B. "PETA" haben nur den eigenen Gewinn und die Zahlung der eigenen Angestelltengehälter der sogenannten "Aktivisten" im Sinn. „PETA“ z.B. tötet in der USA zig tausend Hunde im Jahr).  Wenn es diesen kriminellen Organisationen (PETA wird in der USA vom staatlichen Geheimdienst beobachtet)  und hat in Deutschland bereits in einem Bundesland das sogenannte "Verbandsklagerecht" verloren tatsächlich um Tierschutz, also das Wohl der Hunde gehen würde, könnten sich diese Tierrechtsorganistionen ja auch Tierschutzvereine nennen.  Das geht aber wohl nicht, weil die Satzungen dieser Vereine ein tatsächliches Tierschutzinteresse nicht erkennen lassen.

 

 

 

 

 

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